Die Erschopfung ist eine Schranke des Patentschutzes. Herkommlich ist sie im deutschen Patentrecht sachlich, raumlich und zeitlich begrenzt. Im Zuge des europaischen Patentpakets wurde nunmehr eine neue, vierte Grenze geschaffen: Trotz tatbestandlichen Vorliegens kann die Erschopfung ausnahmsweise ausbleiben. Damit ist das Ende der Ausgestaltung der Erschopfung als Alles-oder-Nichts-Regelung besiegelt. Constantin Blanke-Roeser widmet sich eingehend...
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