Uber die Rechtsnatur der Europaischen Union wird seit langem politisch und wissenschaftlich gestritten; bis heute besteht insoweit kein Konsens. Zahlreiche, sich teils diametral entgegenstehende Konzepte wurden entwickelt, um die Europaischen Gemeinschaften bzw. die Europaische Union begrifflich zu erfassen. Bundesstaatlichen Ansatzen setzte der Hamburger Europarechtler Hans Peter Ipsen die nuchtern-technokratische Beschreibung der Gemeinschaften...