Es wird die Rechtsprechung von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht analysiert und der Urlaubsanspruch als Einheitsanspruch in das Schuldrecht eingeordnet. Der Urlaubsanspruch entsteht in Abh ngigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung. Fehlzeiten sind gesondert danach zu bewerten, wer innerhalb des Arbeitsvertrages das Risiko der Urlaubsgew hrung tr gt.
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