Eltern haben an dem Verm gen ihrer minderj hrigen Kinder ein gesetzliches Nutzungsrecht. Dieses Recht, bei dem es sich um einen Nie brauch handelt, steht den Eltern in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Verwalter des Verm gens ihrer Kinder zu. Das bedeutet, dass die Eltern die Eink nfte aus dem Verm gen ihres minderj hrigen Kindes erhalten, wobei sie f r den Unterhalt und die Erziehung des Kindes aufkommen m ssen. Der Vater oder die Mutter, der/die ein gesetzliches Nutzungsrecht hat, verf gt bei der Verwaltung des Verm gens des Minderj hrigen ber die Rechte und Befugnisse eines Nie brauchers. Er kann also direkt von allen Mieten, Pachten und Gewinnen eines Gesch fts oder einer Gesellschaft profitieren.Daher kann der gesetzliche Verwalter, der ein Bankkonto auf den Namen des minderj hrigen Kindes er ffnet und das Konto verwaltet, die dort eingezahlten Gelder allein abheben und von den Zinsen des Kapitals und den Pr mien profitieren. Diese Verwaltungsfreiheit ist so gro , dass entschieden wurde, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, sich nach dem Verwendungszweck der Gelder zu erkundigen, die der gesetzliche Verwalter vom Konto des Minderj hrigen abhebt.
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