Eltern haben an dem Verm gen ihrer minderj hrigen Kinder ein gesetzliches Nutzungsrecht. Dieses Recht, bei dem es sich um einen Nie brauch handelt, steht den Eltern in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Verwalter des Verm gens ihrer Kinder zu. Das bedeutet, dass die Eltern die Eink nfte aus dem Verm gen ihres minderj hrigen Kindes erhalten, wobei sie f r den Unterhalt und die Erziehung des Kindes aufkommen m ssen. Der Vater oder die Mutter, der/die...
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