Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. F r die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch, um ihren ordnungsgem en Ablauf zu gew hrleisten. Die Arbeit untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsm glichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen.
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