Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gew?hrleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben f?r die Ausgestaltung des einfachen Rechts. F?r das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden d?rfen, die eine...