Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 8 Punkte, Universit t Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit er rtert den Besichtigungsanspruch im Patentrecht im nationalen und europ ischen Recht. Patente werden nach 1 I PatG f r Erfindungen aller Gebiete der Technik erteilt. Die Erfindungen m ssen dabei neu, auf einer erfinderischen T tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das Patent entfaltet die Wirkung, dass alleine der Inhaber des Patents befugt ist, die patentierte Sache zu nutzen und kein anderer diese ohne die Zustimmung des Inhabers benutzen darf. Wer trotzdem ohne Erlaubnis des Rechteinhabers die patentierte Erfindung verbotenerweise nutzt, kann gem 139 PatG vom Verletzten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das deutsche Recht sah im Gegensatz zu vielen anderen europ ischen L ndern keinen deutlichen Anspruch im Patentrecht vor, der dazu berechtigt, einen m glicherweise rechtsverletzenden Gegenstand beim vermuteten Verletzer zu besichtigen. Trotzdem bestand unter bestimmten, sehr restriktiv umgesetzten Voraussetzungen die M glichkeit der Besichtigung bzw. Vorlage des mutma lich verletzenden Gegenstandes.
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