Der Wunsch nach der Bestimmung des Geschlechts der eigenen Kinder ist kein neues Phanomen, sondern tief in der Geschichte der Menschheit verwurzelt. Das Embryonenschutzgesetz versagt diesem Geschlechterwunsch potentieller Eltern die Anerkennung. Die kunstliche Befruchtung einer Eizelle mit geschlechtsselektierten Spermien steht grundsatzlich unter Strafe. Ausnahmen hiervon sind eng begrenzt. Ob dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann...
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