Das Rechtsmissbrauchsverbot besitzt im Arbeits- und Gesellschaftsrecht eine grosse Bedeutung. Beide Bereiche weisen einen besonders luckenhaften Normenbestand auf. Zur Luckenschliessung greift die Rechtsprechung regelmassig auf das Rechtsmissbrauchsverbot zuruck. Diese Figur ist zwar seit langem in Lehre und Praxis anerkannt, jedoch besteht bis heute grosse Unklarheit daruber, unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten als rechtsmissbrauchlich anzusehen...
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