Die dritte Stufe und damit das Herzstuck der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Uberfuhrung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Fur Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veranderten Grundsatzen, neuen Regelungen zur Berucksichtigung von Einkommen und Vermogen einschliesslich...
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