Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die f r die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausl ndischen Rechts), 328 (Anerkennung ausl ndischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerkl rung ausl ndischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerkl rung ausl ndischer Schiedsspr che) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtsh ngigkeit sind in diesem Kommentar erl utert.
Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche nderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenst ndig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise ge ndert und um die Abschnitte 5 (Europ isches Mahnverfahren, 1087 -1096) und 6 (Europ isches Verfahren f r geringf gige Forderungen, 1097 - 1109) erweitert worden. Das Lug II hat das Lug I abgel st. Dies alles ist der Neuauflage ber cksichtigt.Related Subjects
Law