Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule N?rnberg, Veranstaltung: ?ffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gastgewerbe ist, abgesehen von Gewerbeaus?bungen von geringem Wert eines der ?ltesten und am weitesten verbreitet. Dass eine gesellschaftliche Forderung nach dem Betrieb von Gastst?tten besteht, ist schon daraus ersichtlich, dass allein in Deutschland ein Umsatz von 70,7 Mrd. DM mit ?ber 1,1 Mio. Besch?ftigten im Jahr 1999 erzielt wurde. Wenngleich diese Zahl auch stetig r?ckl?ufig ist, so stellt das Gastgewerbe einen nicht zu untersch?tzenden Wirtschaftszweig dar. Nachdem dieser Berufszweig dennoch lukrativ erscheint und auf den ersten Blick f?r manchen ein Berufsbild darstellen mag, das keiner besonderen F?higkeit bedarf, k?nnte man annehmen, dass jedermann ohne gr? eren Vorbehalt morgen eine Gastst?tte er?ffnen und betreiben k?nne. Dieses w?rde mit Art.12 I,1 GG einhergehen, wonach alle Deutschen das Recht haben, den Beruf frei zu w?hlen, w?re da nicht noch Abs. 2 des Art. 12, der dieses Recht wieder einschr?nkt, wenn ein Spezialgesetz dieses anderweitig regelt. Das Gastst?ttengesetz ist ein solches "lex spezialis" und greift bei Gastst?tten regelnd ein.
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