Das Schriftformgebot des 550 BGB war seit jeher ein Schlupfloch f r die Vertragsreue. Seit der BGH die Schriftformheilungsklausel 2017 f r unwirksam erkl rt hat, herrscht Ratlosigkeit, wie dem Missbrauch des Formgebots begegnet werden kann. Die Autorin gibt diesbez glich sowohl eine Gestaltungsempfehlung de lege lata als auch de lege ferenda ab.