1m Anschluf3. an die Aktiengesetze von 1937 und 1965 ist jeweils im Schrifttum die Frage aufgeworfen worden, ob und inwieweit die Rechnungslegungsvorschriften dieser Gesetze auch fur Unternehmen anderer Rechtsformen gelten. Man hatte mit Recht erkannt, daf3. der Gesetzgeber mit vielen der neuen Vorschriften der Aktiengesetze uber das Rechnungswesen teils feststehende, teils umstrittene Grundsatze ordnungsmaf3.iger Buchfuhrung (GoB) kodifiziert hat...
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