von K. D. Bock AnlaB, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, groBtenteils kontroversen Diskussionen, die urn das Arzneimittelge- setz vor und nach seiner Verabschiedung gefUhrt worden sind. Dieses Gesetz hat It. 1 den Zweck " . . . fUr die Qualitat, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel . . . zu sorgen". Zwar wurde im 6. Abschnitt des Gesetzes der Schutz des Patienten bei der klinischen PrUfung dankenswerterweise eingehend...