Die Neubearbeitung enth lt neben Erl uterungen zum zeitlichen und r umlichen Geltungsbereich des BGB vor allem die Kommentierung der Bestimmungen, die sich mit dem Verh ltnis des BGB zum Landesrecht befassen. Sie sind f r die Praxis nach wie vor von erheblicher Bedeutung und erfahren daher im Staudinger eine Vollkommentierung. Besonders hervorzuheben sind die Kommentierungen von Art. 2 (Begriff des Gesetzes) und von Art. 96 mit einer...
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