115b SGB V bietet Krankenhausern die Moglichkeit zur Durchfuhrung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenarztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren hierzu einen Katalog der Leistungen gemass 115b SGB V und einheitliche Vergutungen fur Krankenhauser und Vertragsarzte. Durch das MDK-Reformgesetz sind zum...