Zu den aktuellen Problemen der Beschaftigung im offentlichen Dienst gehort neben der Frage nach der Bedeutung des Allgemeinen Gleichheitssatzes das Thema der Loyalitatspflichten. Aufgrund der Parallelitat dienstrechtlicher Fragestellungen wird die gangige Trennlinie zwischen Beamtenrecht und Arbeits- bzw. Zivilrecht uberwunden.
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