I. Die berlegungen zu einer Angleichung des europ ischen Zivil- und sogar des Privatrechts und die zu diesem Zweck ergriffenen Ma nahmen sind zahlreich, befinden sich allerdings auf einem h chst unterschiedlichen Stand der Entwicklung. W hrend eine Vielzahl spezieller, klar abgegrenzter Materien insbesondere des Wirtschaftsrechts aufgrund von Verordnungen oder aufgrund von in nationales Recht umgesetzter Richtlinien der Europ ischen Gemeinschaft'...
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